Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz zum 1. Januar 2024
Am 2. Februar 2022 hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, dass es ab Anfang 2024 in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr geben wird. Durch die Aufhebung der Industriezölle soll der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt und die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise unterstützt werden, gleichzeitig wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.
Die Maßnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland. Neben der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz, sollen durch die Maßnahmen vor allem Kostensenkungen für die Verbraucher und die Wirtschaft sowie einen geringeren Verwaltungsaufwand erreicht werden.
Ab dem 1. Januar 2024 entfallen alle Einfuhrzölle auf Industrieprodukte der Zolltarifkapitel 25 bis 97. Bei den Zolltarifkapiteln 35 und 38 gibt es einige wenige Ausnahmen im Bereich von industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkten. Neben der Einsparung der Zollabgaben ermöglicht die Abschaffung für Unternehmen vereinfachte und weniger zeitaufwendige Zollabwicklungen durch den Wegfall von Spezialverfahren (z. B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredelung). Die geplante Verringerung der Zolltarifnummern von aktuell 6.172 Tarifzeilen auf 4.592, die ab Januar 2024 in Kraft treten wird, stellt eine weitere Vereinfachung dar.
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